Allgemeine Reisebedingungen
1. Buchung der Reise
Die Buchung der Reise wird für Witte Schumann GbR (nachfolgend WS genannt) erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer schriftlich bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der
Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch WS, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden.
2. Bezahlung
Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu bezahlen. Der Restbetrag wird bei Übergabe der Reiseunterlagen (i.d.R. Flugtickets und/oder
Hotelgutscheine) fällig. Zusätzlich erhält der Reiseteilnehmer einen Sicherungsschein im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von WS im Reiseprospekt. Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Die Gestaltung des Flugplanes erfolgt durch
die beauftragte Fluggesellschaft und staatliche Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. Hierauslassen
sich keine Schadensersatzansprüche gegen WS ableiten. Ebenso verpflichtet sich der Reiseteilnehmer spätestens zwei Tage vor Rückflugdatum bei der lokalen Niederlassung der Fluggesellschaft über
den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Es hat die zuletzt veröffentlichte Preisliste Gültigkeit. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von WS nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. WS ist
verpflichtet den Reiseteilnehmer unverzüglich über evtl. Änderungen zu informieren. Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind dann zulässig, wenn der Leistungsträger (i.d.R. Hotel) in
Fremdwährung bezahlt wird und sich der Wechselkurs vom Zeitpunkt des Angebots bis zum Zeitpunkt der Bezahlung um mehr als 7% ändert. Preisänderungen sind nur max. bis drei Wochen vor Reisebeginn
möglich.
5. Rücktritt oder Umbuchung
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers werden folgende pauschalen Rücktrittskosten fällig:
bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%,
ab 14. bis 8.Tag vor Reisebeginn 50%,
ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%,
Rücktritt am Reisetag oder bei Nichtantritt 100%.
Sollte WS durch den jeweiligen Leistungsträger im Einzelfall höhere Kosten entstehen, so ist WS berechtigt diese mit den entsprechenden Nachweisen an den Kunden weiterzugeben. WS versucht mit den
jeweiligen Leistungsträgern die jeweilige Schadenshöhe zu berechnen. Diese wird dann unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10% aus dem Gesamtbetrag an den Reiseteilnehmer
weiterberechnet. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Umbuchungen von Termin, Zielort oder Unterkunft sind nur durch Rücktritt
vom Reisevertrag mitnachfolgender Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich der Reiseteilnehmer durcheinen Dritten ersetzen lassen. Die Kosten betragen pauschal Euro 100.- pro Person.
WS behält sich vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls die Person besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer im Reiseprogramm ausgeschriebene Leistungen nicht oder teilweise nicht in Anspruch, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.
7. Aufhebung des Vertrages
Stört der Reiseteilnehmer die Durchführung einer Reise derart, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann WS ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. In
diesem Fall behält WS vollen Anspruch auf den Reisepreis. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, erheblich beeinträchtigt, so können beide Seiten den
Vertrag kündigen. Tritt dieser Fall ein, kann WS für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Eventuell anfallende Mehrkosten zur Rückbeförderung werden von beiden Parteien je zur Hälfte geteilt.
8. Haftung
Wird eine Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Er hat WS umgehend per Fax (gegen Kostenerstattung) den Mangel anzuzeigen. WS kann bei
unverhältnismäßig großem Aufwand die Abhilfe verweigern. Leistet WS nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen. Für die Kosten der
Abhilfe und die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung durch WS, kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung der Reisepreise geltend machen. Voraussetzung hierfür ist WS
über den Mangel umgehend in Kenntnis gesetzt zu haben. Die Frist zur Beseitigung des Mangels bzw. des in Kenntnissetzens entfällt, wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer
vorliegendes Interesse geboten ist.
9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von WS ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wegen Verschulden des
Leistungsträgers zustande kam. Tritt WS nur als Vermittler auf entfällt die Haftung durch WS.
10. Anspruchstellung und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Reise, müssen innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Nach Fristablauf können Ansprüche nur
geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Ansprüche verjähren nach sechs Monaten.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
WS unterrichtet den Reiseteilnehmer über die ihm bekannten Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltspflicht. Es wird unterstellt, dass
der Teilnehmer sich selbst bemüht, sich selbst auf entsprechende Vorschriften oder kurzfristige Änderungen einzustellen. Werden o.g. Vorschriften vom Reiseteilnehmer nicht eingehalten, kann WS
ihn mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
12. Versicherungen
Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei Bedarf vom Kunden abzuschließen.
13. Gültigkeit der Prospektangaben
Da die Drucklegung des Prospektes vor Buchung der Reise erfolgt, können sich gebotene Sportmöglichkeiten geändert haben. Maßgeblich für Termine ist die Buchungsbestätigung. Hotelbeschreibungen
erfolgen nach Angaben der Hotels und können sich kurzfristig ändern.
14. Sonstiges
Gerichtstand ist Diepholz.
Copyright für alle bildlichen Darstellungen und Texte: Witte Schumann GbR